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AGBs

1. Geltungsbereich und Allgemeines

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Havekost Automaten (nachfolgend „Vermieter“ genannt) im Rahmen der Vermietung von Automaten und Geräten an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (nachfolgend „Mieter“ genannt).

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie verwiesen wird.

2. Vertragsabschluss und Mietobjekt

 

2.1. Alle Angebote des Vermieters auf der Website oder in Prospekten sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters (per E-Mail oder Post) oder durch die tatsächliche Übergabe des Mietobjekts zustande.

2.3. Die Mietobjekte sind technische Geräte, die gebrauchsübliche Abnutzungserscheinungen aufweisen können. Geringfügige optische Mängel, die die Funktion des Automaten nicht beeinträchtigen, berechtigen den Mieter nicht zur Verweigerung der Annahme oder zur Mietminderung.

3. Mietdauer, Lieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme

 

3.1. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Übergabe bzw. Bereitstellung und endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietdauer.

3.2. Sofern eine Lieferung und Aufstellung durch den Vermieter vereinbart wurde, hat der Mieter auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass der Aufstellort frei zugänglich ist und alle erforderlichen technischen Voraussetzungen (insb. fachgerechte Stromanschlüsse, ggf. Wasseranschlüsse und ein tragfähiger, ebener Untergrund) rechtzeitig und betriebsbereit vorhanden sind.

3.3. Verzögerungen bei der Aufstellung oder Inbetriebnahme, die der Mieter zu vertreten hat (z. B. fehlende Anschlüsse), entbinden diesen nicht von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses ab dem geplanten Mietbeginn.

4. Preise, Kaution und Zahlungsbedingungen

 

4.1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer.

4.2. Der Vermieter ist berechtigt, vor der Übergabe des Mietobjekts eine angemessene Kaution zu verlangen. Diese wird nach ordnungsgemäßer, sauberer und unbeschädigter Rückgabe des Automaten ohne Verzinsung rückerstattet.

4.3. Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für zweiseitige Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB).

5. Pflichten des Mieters, Nutzung und Standort

 

5.1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt pfleglich, sach- und

betriebsanleitungsgemäß zu behandeln und vor Überlastung sowie unsachgemäßer Bedienung durch Dritte zu schützen.

5.2. Der vertraglich vereinbarte Aufstellort darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht verändert werden. Eine Untervermietung, Weitergabe oder Gebrauchsüberlassung an Dritte ist strikt untersagt.

5.3. Der Mieter hat den Automaten vor unbefugten Zugriffen, Vandalismus sowie Witterungseinflüssen adäquat zu schützen.

6. Haftung, Schäden und Versicherungspflicht

 

6.1. Der Mieter trägt ab der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Mietobjekts das volle Risiko für Beschädigungen, Zerstörung, Vandalismus und Diebstahl (auch von Teilen des Automaten).

6.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt für die Dauer der Mietzeit ausreichend gegen die Risiken von Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser-, Feuer- und Sturmschäden zu versichern und dies dem Vermieter auf Verlangen nachzuweisen. 6.3. Auftretende Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, schriftlich anzuzeigen. Eigenmächtige Reparaturversuche des Mieters oder die Beauftragung Dritter sind untersagt; die Kosten hierfür werden nicht übernommen.

6.4. Die Haftung des Vermieters für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsausfallschäden oder Schäden Dritter ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Für Sachschäden haftet der Vermieter nur bei Nachweis von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit.

7. Gewährleistung

7.1. Die Gewährleistungsfrist wird auf 6 Monate ab Übergabe des Mietobjekts beschränkt.

7.2. Das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe ist vom Mieter zu beweisen; die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

7.3. Der Mieter hat das Mietobjekt unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und allfällige Mängel bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sofort schriftlich zu rügen (§ 377 UGB).

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie aller Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

8.2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für den Sitz des Vermieters sachlich zuständige Gericht in Österreich vereinbart.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende, wirksame Regelung zu ersetzen.

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